Forderungseinzug
"Spielschulden sind Ehrenschulden..."
… alle anderen Schulden aber oft nicht. Daher unterstützen Sie die Rechtsanwälte Dr. Grimm & Berthold bei der Beitreibung Ihrer Außenstände von zahlungsunwilligen Schuldnern. Natürlich ist man als Gläubiger gegen die Insolvenz eines Schuldners nicht gewappnet. Wichtig ist es aber daher, Außenstände nicht anstehen oder auflaufen zu lassen und Mahnverfahren - außergerichtlich und gerichtlich - zügig durchzuführen. Nur der Gläubiger, der schnell mit einem Titel gegen seine Schuldner vollstrecken kann, hat gute Erfolgschancen. Oftmals lässt sich auch eine vernünftige Ratenzahlungsvereinbarung finden, mit der Gläubiger und Schuldner gut leben können.
Die Kanzlei Dr. Grimm & Berthold übernimmt den Forderungseinzug und das Inkasso für Privatpersonen, Freiberufler wie Ärzte, Architekten und Steuerberater, Handwerksbetriebe und kleinere Firmen sowie Dienstleister jeder Art. Beim Forderungseinzug und Inkasso werden die Rechtsanwälte Dr. Grimm & Berthold maßgeblich von ihrer Mitarbeiterin Frau Corinna Horny - Rechtsanwaltsfachangestellte und Fachkraft für modernes Forderungsmanagement (IHK) - und Frau Denise Maecker - Rechtsanwaltsfachangestellte - unterstützt.