Mietrecht
Mietrecht

Wohnraummietrecht:

Im Wohnraummietrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Grimm zumeist die Interessen von Vermietern und kennt damit deren besondere Interessenlage von der Gestaltung eines Mietvertrages zu Beginn des Mietverhältnisses bis zur Kündigung und möglichen Räumung am Ende eines Mietverhältnisses.

Als Vermieter interessiert Sie die rechtssichere Gestaltung eines Mietvertrages, die pünktliche Zahlung der Miete und der ruhige Verlauf eines Mietverhältnisses. Wird die Miete nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt oder ist das Vertrauensverhältnis mit Ihrem Mieter wegen Störungen im Mietverhältnis verloren gegangen, steht möglicherweise eine Kündigung des Mietverhältnisses an. Wenn Sie Ihre Wohnung als Eigentümer zukünftig selbst nutzen wollen, ist eine Eigenbedarfskündigung zu prüfen. Unabhängig davon, aus welchem Grund ein Mietverhältnis beendet wird, soll eine zügige Räumung des Mietobjekts erfolgen.

Für all diese Ihre Probleme und Fragen als Vermieter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Grimm Ihr kompetenter Ansprechpartner als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Gewerberaummiete/Geschäftsraummiete:

Im Gewerberaummietrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Grimm sowohl Vermieter als auch Mieter. Bei der Gewerberaummiete oder Geschäftsraummiete geht es fast überwiegend um die finanziellen Interessen der beiden Vertragsparteien. Sowohl Mieter als auch Vermieter sind auf ein reibungslos verlaufendes Mietverhältnis angewiesen.

Besonderes Augenmerk ist hier von beiden Seiten auf die Vertragsgestaltung eines Gewerberaummietvertrages oder Geschäftsraummietvertrages zu legen. Im Gegensatz zur Wohnraummiete ist der Gestaltungsspielraum bei der Gewerberaummiete oder Geschäftsraummiete um ein Vieles größer; viele Mietvertragsklauseln können frei vereinbart werden. Versäumnisse bei Vertragsschluss sind allerdings dann später meist nicht mehr zu korrigieren.

Auch für Fragen der Gewerberaummiete oder Geschäftsraummiete ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Grimm als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Gewerbemietvertrag - auf diese Inhalte kommt es an

Lesen Sie hierzu die Expertise von Rechtsanwalt Dr. J. Grimm auf immowelt.de.

 

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